Das kleine 1x1 beim Flirten
Ein
Flirt bezieht sich üblicherweise auf einen unkörperlichen Kontakt, den
beide Seiten als sehr angenehm empfinden. Das heißt,
flirten findet mit
Worten und Gesten sowie möglicherweise mit Blicken statt. Berührungen
jedweder Art werden jedoch während dessen nicht ausgetauscht und sind auch
nicht Sinn und Zweck eines
Flirts.
Beim
Flirten ist es normalerweise irrelevant, ob beide Beteiligten
Single
sind oder sich in einer festen Beziehung befinden. Allerdings sollte
unbedingt Rücksicht auf die Gefühle eines eventuellen Partners genommen
werden. Wenn dieser sehr eifersüchtig und zudem auch noch anwesend ist,
könnte schon der harmloseste
Flirt sein Misstrauen auf den Plan rufen. Der
dann folgende Ärger wäre bereits in dem Moment vorprogrammiert.
Davon abgesehen ist es ziemlich unhöflich, ausgerechnet in Anwesenheit des
eigenen Partners mit einem anderen Menschen herumzuflirten. Es sei denn,
dass bestimmte Spielchen zur beiderseitigen Gestaltung der
Beziehung
gehören. Das so genannte Interessantmachen oder Anfüttern sollte sich
trotzdem in klaren Grenzen bewegen, um die
Partnerschaft oder den Partner
nicht unnötig zu belasten. Anderenfalls könnte man schneller wieder
Single
sein, als gedacht.
In einem Chat kann sehr viel anonymer geflirtet werden, als vis-a-vis in
einer Kneipe, einer sonstigen Location oder während anderer Gelegenheiten.
Die Beteiligten haben nicht persönlich, sondern rein virtuell miteinander zu
tun. Persönliche Daten, wie Name, Anschrift und Telefonnummer sind nicht
bekannt. Auch wird ein tendenziell eifersüchtiger Partner vermutlich nicht
ganz so verstimmt reagieren. Denn in einem Chat findet der persönliche
Umgang nicht statt.
Wer
Single ist, kann natürlich beide Alternativen voll und ganz ausschöpfen.
Sowohl das persönliche
Flirten in der U-Bahn oder im Cafe ist erlaubt, als
auch der heißeste
Flirt im Chat mit anschließender Verabredung auf einen
Kaffee und mehr. Wie weit diese Form des Kontakts letztendlich geht, liegt
in der Entscheidung beider Beteiligten. Damit
Flirts zustande kommen, ist
immer das Einverständnis von beiden Seiten notwendig. Gleiches gilt für die
Frage, was daraus möglicherweise entsteht.